E-Rechnungspflicht ab 2025

 

Sind Sie vorbereitet?

E-Rechnungspflicht ab 2025

 

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Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung in Kraft. Sie hat zum Ziel, Prozesse zu vereinfachen, Fehlerquellen zu reduzieren und den Austausch von Rechnungsdaten zu standardisieren. Erfahren Sie, welche Pflichten Unternehmen zukünftig haben, welche Übergangstristen gelten und wie Sie sich und Ihr Unternehmen optimal auf die Umstellung vorbereiten können.

Wir beantworten Ihnen die wichtigsten 4 Fragen, für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen.

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Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für mich und mein Unternehmen?

  • Mit der neuen Regelung sind Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und andere Unternehmen im B2B-Bereich ausschließlich in diesem Format zu übermitteln.
  • Die E-Rechnung muss einem speziellen Standardformat (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) entsprechen, welches alle relevanten Daten klar strukturiert enthält, sodass sie maschinell lesbar und automatisch verarbeitet werden kann.
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Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

  • Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern durchführen
  • B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen – von großen Konzernen bis zu KMU
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Übergangsfristen und Vorbereitungszeit

  • Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Regelung in Kraft. Eine Ausnahme gilt in der Regel nur für Kleinbeträge oder bestimmte Sonderfälle.
  • Vor dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig auf die E-Rechnung umzustellen. Nutzen Sie diese Zeit sinnvoll, um bereits jetzt die entsprechenden Systeme und Prozesse aufzubauen.
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Was muss ich bei der Einführung der E-Rechnung beachten?

  • Technische Voraussetzungen schaffen: Unternehmen benötigen eine Software, die das gewünschte E-Rechnungsformat unterstützt.
  • Mitarbeiter schulen: Die E-Rechnung bringt Veränderungen in den Arbeitsabläufen mit sich. Mitarbeiter sollten daher rechtzeitig über die neuen Anforderungen und den Umgang mit der entsprechenden Software informiert werden.
  • Prozesse anpassen: Die Umstellung auf die E-Rechnung kann auch eine Anpassung in der Buchhaltung und beim Rechnungsversand erfordern. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe entsprechend überprüfen, um den Übergang möglichst effizient zu gestalten.

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Der frühe Einstieg in die elektronische Rechnungsstellung ist für Ihr Unternehmen vorteilhaft, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen und Mitarbeiter zu schulen. Mit einer gut geplanten Umstellung können Sie für Ihr Unternehmen einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

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